Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2007

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   BVerwG, 09.08.2007 - 5 B 10.07 (5 PKH 20.07)   

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BVerwG, 09.08.2007 - 5 B 10.07 (5 PKH 20.07) (https://dejure.org/2007,17526)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2007 - 5 B 10.07 (5 PKH 20.07) (https://dejure.org/2007,17526)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2007 - 5 B 10.07 (5 PKH 20.07) (https://dejure.org/2007,17526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages des erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten wegen plötzlicher Krankheit trotz vorgelegten ärztlichen Attests durch das Verwaltungsgericht; Vorlage eines ärztlichen Attestes als ausreichende Entschuldigung; Verletzung des ...

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 162.98
    Auszug aus BVerwG, 09.08.2007 - 5 B 10.07
    Die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches dem Beteiligten eine krankheitsbedingte Verhinderung bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1978 BVerwG 4 C 50.77 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8; Beschluss vom 2. November 1998 BVerwG 8 B 162.98 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 285; Eyermann/Geiger, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 102 Rn. 7; Kuntze, in: Bader, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 102 Rn. 8).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfasst die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei derartiger Fallkonstellation den gesamten Prozessstoff und muss die Klägerin unter diesen Umständen in der Regel nicht näher dartun, was sie im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und inwiefern dies zu für sie günstigeren Ergebnissen geführt hätte (vgl. nur Beschluss vom 2. November 1998 BVerwG 8 B 162.98 a.a.O., m.w.N.; Eyermann/Schmidt, a.a.O., § 133 Rn. 14; Pietzner, in: Schoch, VwGO, § 133 Rn. 41 f.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 50.77

    Rechtliches Gehör - Verlegung eines Verhandlungstermins - Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2007 - 5 B 10.07
    Die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches dem Beteiligten eine krankheitsbedingte Verhinderung bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1978 BVerwG 4 C 50.77 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8; Beschluss vom 2. November 1998 BVerwG 8 B 162.98 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 285; Eyermann/Geiger, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 102 Rn. 7; Kuntze, in: Bader, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 102 Rn. 8).
  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch

    Im Hinblick auf das durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Recht, sich in einer stattfindenden oder gesetzlich vorgesehenen mündlichen Verhandlung zu äußern, liegt eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG aber jedenfalls dann vor, wenn trotz beantragter Terminsverlegung und Bestehen eines Verlegungsgrundes gleichwohl eine mündliche Verhandlung am ursprünglich bestimmten Termin stattfindet und in der Sache entschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2016 - 1 BvR 1094/16 -, Rn. 2; BFH, Beschluss vom 2. August 2016 - X B 10/16 -, juris, Rn. 11; BSG, Beschluss vom 13. November 2008 - B 13 R 303/07 B -, juris, Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 9. August 2007 - 5 B 10/07 -, juris, Rn. 1; Degenhart, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 103 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121

    Anforderungen an Terminverlegungsantrag bei Erkrankung des

    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches dem Beteiligten eine krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (vgl. BVerwG, B. v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 35).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen

    Zwar muss der Rechtsschutzsuchende ausnahmsweise nicht näher dartun, was er vorgetragen hätte und inwiefern dies zu für ihn günstigeren Ergebnissen geführt hätte, wenn der Gehörsverstoß nicht einzelne Feststellungen, sondern den gesamten Prozessstoff bzw. die gesamten Verfahrensgrundlagen umfasst (BVerwG, U.v. 29.9.1994 - 3 C 28.92 - BVerwGE 96, 368 = juris Rn. 46; B.v. 8.3.1999 - 6 B 121.98 - NVwZ-RR 1999, 567 = juris Rn. 4; B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 35 = juris Rn. 5; B.v. 9.6.2008 - 5 B 204.07 u.a. - BayVBl. 2009, 29 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 1 ZB 05.616 - BayVBl. 2007, 699 = juris Rn. 23 f.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 74; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 223; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Oktober 2016, § 124a Rn. 114; Roth in Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 124a Rn. 79.1; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 138 Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12

    Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im

    Grundsätzlich ist die Verhandlungsunfähigkeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen, aus dem sich die Unmöglichkeit der Teilnahme an der Verhandlung ergibt (BVerwG, Beschl. v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 u. a. -, Buchholz 303, § 227 ZPO Nr. 35).
  • VG Bayreuth, 18.11.2019 - B 9 K 17.32494

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Aufgrund der bestehenden Missbrauchsgefahr bei einer aufgrund einer Erkrankung beantragten Terminsverlegung, muss sich aus dem beigebrachten Attest eindeutig eine die Sitzungsteilnahme ausschließende Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung ergeben, dass das Gericht selbst eine Beurteilung vornehmen kann, ob die Krankheit aufgrund ihrer Schwere ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07; BayVGH; B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.31696 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - alle juris).
  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches den Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (BVerwG, Beschluss v. 9.8.2007 - 5 B 10.07).
  • VG Bayreuth, 18.04.2019 - B 9 K 17.32494

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Aufgrund der bestehenden Missbrauchsgefahr bei einer aufgrund einer Erkrankung beantragten Terminsverlegung, muss sich aus dem beigebrachten Attest eindeutig eine die Sitzungsteilnahme ausschließende Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung ergeben, dass das Gericht selbst eine Beurteilung vornehmen kann, ob die Krankheit aufgrund ihrer Schwere ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07; BayVGH; B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.31696 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - alle juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 11 LA 3/13

    Zumutbarkeit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch einen Rechtsanwalt zu

    Allerdings kann in einer fehlerhaften Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages, d.h. in der Ablehnung trotz Vorliegens eines "erheblichen Grundes" und der dadurch bedingten Nichtteilnahme des Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten zugleich auch ein im Zulassungsverfahren rügefähiger Verstoß gegen das Gebot, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, liegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.8.2007 - 5 B 10/07 -, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 35, juris, Rn. 5; Senatsbeschl. v. 20.4.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1986 ff., juris, Rn. 2 ff.).
  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751

    Entscheidung des Gerichts trotz Abwesenheit eines Beteiligten

    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches dem Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist daher grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 - juris; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3; BSG, B.v. 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 5 C 17.2208

    Auferlegung der Kosten von Ausbleiben und die Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Zwar stellt die Rechtsprechung an die substantiierte Darlegung einer krankheitsbedingten Verhinderung zumindest bei einem anwaltlich vertretenen Kläger strenge Anforderungen (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 -Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 35; BayVGH, B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 -NJW 2017, 103).
  • VG Cottbus, 14.03.2012 - 1 K 28/09
  • VG Augsburg, 27.11.2017 - Au 7 K 16.1532

    Festsetzung von Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung

  • VG Bayreuth, 22.11.2016 - B 5 K 16.371

    Verpflichtungsklage unzulässig nach Erledigung durch Zeitablauf

  • VG Regensburg, 24.01.2020 - RN 6 K 19.1698

    Ablehnung einer Terminsaufhebung

  • VG München, 27.05.2008 - M 4 K 06.2085

    Eine Klage gegen den Träger der Ausgleichsverwaltung auf die Feststellung, dass

  • VG München, 12.05.2015 - M 12 K 14.1809

    Antrag auf Terminsverlegung wegen Erkrankung; Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2007 - L 5 B 10/07 SB   

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https://dejure.org/2007,115048
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2007 - L 5 B 10/07 SB (https://dejure.org/2007,115048)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.05.2007 - L 5 B 10/07 SB (https://dejure.org/2007,115048)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - L 5 B 10/07 SB (https://dejure.org/2007,115048)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2007 - L 5 B 10/07
    Dabei verlangt das Gesetz, dass individuelle, auf die Person des abgelehnten Richters bezogene Gründe dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die das subjektive Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters rechtfertigen (Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 31. Juli 1985, Breithaupt 1986, 464; Beschluss vom 1. März 1992, NZS 1993, 231; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 8. Auflage 2005, § 60 Rn. 7).
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